Liefer- und Zahlungsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Bei Lieferungen von Waren von uns an unsere Kunden gelten ausschließlich die hier aufgeführten Liefer- und Zahlungsbedingungen.
  2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.
  3. Die Liefer- und Zahlungsbedingungen werden spätestens mit der Annahme unserer Ware akzeptiert.
  4. Diese Bedingungen haben auch dann Gültigkeit, wenn sie den Geschäftsbedingungen des Kunden entgegenstehen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
     

§ 2 Vertragsabschluss

Wir beziehen uns auf telefonische, fernschriftliche oder schriftliche Bestellungen durch unsere Kunden. Voraussetzung für das Zustandekommen von Verträgen ist stets eine Auftragsbestätigung unsererseits in Schrift- oder Textform (per Brief, Fax oder E-Mail). Angebote sind solange freibleibend bis sie in einer der zuvor genannten Form bestätigt werden.
 

§ 3 Preise und Zahlungen

  1. Die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise sind verbindlich. Die Preise verstehen sich im Zweifel netto zuzüglich Versandkosten sowie jeweils gültiger Umsatzsteuer.
  2. Wir sind berechtigt eine angemessene Vorauszahlung auf den voraussichtlichen Rechnungsbetrag zu verlangen. Vorauszahlungen sind in bar bei Anlieferung/Abholung zu bezahlen oder vorab auf unser Geschäftskonto zu überweisen. Bei Überweisung muss der als Vorauszahlung zu leistende Betrag vor dem vereinbarten Lieferzeitpunkt auf unserem Konto eingegangen sein.
  3. Wird die Vorauszahlung nicht geleistet, sind wir berechtigt, die Lieferung zurückzubehalten und nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, uns bisher entstandene Auslagen zu ersetzen.
  4. Die Vorauszahlung wird im Falle der Rückgabe von Mietware (vgl. § 5 dieser Bedingungen) von uns mit dem noch offenen und fälligen Rechnungsbetrag verrechnet.
  5. Unsere sofort fälligen Rechnungen sind spätestens 2 Wochen nach Zugang der Rechnung oder Empfang der Lieferung ohne Abzug zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich in Schrift – oder Textform ein abweichendes Zahlungsziel vereinbart wurde. Erfolgt die Zahlung nicht fristgemäß, kommt der Kunde in Verzug.
  6. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von vereinbarten Zahlungszielen sofort fällig, wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Wir dürfen außerdem die Weiterveräußerung der gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes an der gelieferten Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden verlangen. Der Kunde ermächtigt uns schon jetzt, in den genannten Fällen die gelieferte Ware auf seine Gefahr und Kosten wegzunehmen.
  7. Wir sind berechtigt, Forderungen an Dritte abzutreten. Forderungen gegen uns können nur nach unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte abgetreten werden.
  8. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Zinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Durch den Kunden verursachte Kosten für ein durchzuführendes Mahn- und Inkassoverfahren gehen gänzlich zu seinen Lasten. Durch Zahlungen des Kunden werden zunächst Mahn- und Inkassokosten, dann Verzugszinsen und dann die jeweils älteste Forderung getilgt.
     

§ 4 Lieferung und Versand

  1. Lieferungen erfolgen an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
  2. Lieferfristen müssen in Schrift- oder Textform vereinbart werden und bedürfen stets einer Bestätigung durch uns. Sie beginnen mit dem Zugang des Bestätigungsschreibens und beziehen sich immer auf den Zeitpunkt der vereinbarten Lieferung der Waren oder auf den Zeitpunkt der Meldung der Versandbereitschaft, falls der Kunde selbst abholt.
  3. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, uns bei Vertragsschluss ausdrücklich in Schrift- oder Textform mitzuteilen, wenn die Lieferung an einem genau bestimmten Termin erfolgen soll und die Einhaltung dieses Termins (die Leistungszeit) für ihn vertragswesentlich ist.
  5. Geraten wir in Lieferverzug, wird der Kunde umgehend durch uns unterrichtet. Wir sind berechtigt, im Falle von Lieferengpässen vergleichbare Ersatzbecher zu liefern.
  6. Der Kunde ist im Falle des Lieferverzugs berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf er vom Vertrag insoweit zurücktreten kann, als die bestellte Ware oder die vergleichbaren Ersatzbecher nicht versandbereit gemeldet wurden oder im Falle von verbindlichen Lieferfristen nicht rechtzeitig geliefert werden können.
  7. Transparente Deckel auf den Kunststoffboxen ermöglichen es dem Kunden die Vollständigkeit und Richtigkeit der Ware ohne Abheben des Deckels zu überprüfen. Mit Unterzeichnung der Lieferdokumente erkennt der Kunde die Vollständigkeit und Richtigkeit der gelieferten Ware an. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
  8. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer geht die Gefahr auch des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. Dies gilt auch bei der Vereinbarung von Incoterms.
  9. Teillieferungen sind zulässig, jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft.
     

§ 5 Überlassung von Mehrwegprodukten (Mietkauf)

  1. Die Mehrwegprodukte werden beim Mietkauf dem Kunden für den vereinbarten Zeitraum gegen Zahlung eines Servicepreises gemäß Preisliste überlassen. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, durch Ausübung seines Optionsrechtes die Mehrwegprodukte am Ende der Mietzeit zu kaufen (siehe auch § 5 Ziff. 4 dieser Bedingungen). Die gelieferten Mehrwegprodukte verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum.
  2. Die Rückgabe der Mehrwegprodukte hat am letzten Tag des vereinbarten Zeitraums zu erfolgen, soweit der Kunde von seinem Optionsrecht keinen Gebrauch macht. Die Kosten für die Rückgabe trägt der Kunde.
  3. Erfolgt die Rückgabe der Mehrwegprodukte später als zu dem vereinbarten Termin, so hat der Kunde für jeden Verzugstag einen Säumniszuschlag gemäß der aktuellen Preisliste je angemietetes Mehrwegprodukt zu bezahlen.
  4. Im Falle der Nichtrückgabe der Mietsache innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung des vereinbarten Mietzeitraums macht der Kunde stillschweigend von seinem Optionsrecht Gebrauch. Insoweit kommt zwischen uns und dem Kunden ein Kaufvertrag über die Mehrwegbecher unter der Voraussetzung von § 6 dieser Bedingungen zustande. Eine spätere Rückgabe der Mehrwegprodukte ist in diesem Fall ausgeschlossen.
  5. Wir berechnen für nicht an uns zurückgegebene Mehrwegprodukte einen Verlustpreis gemäß unserer aktuellen Preisliste.
  6. Für durch Abnutzung verursachte Mängel an den gelieferten Mehrwegprodukten berechnen wir einen Defektpreis gemäß unserer aktuellen Preisliste.
  7. Bei mangelhaften Mehrwegprodukten, welche offensichtlich nicht durch Abnutzung, sondern durch unsachgemäßen Gebrauch des Kunden unbrauchbar geworden sind, sind wir berechtigt, den vollen Verlustpreis gemäß Preisliste zu berechnen. Dies gilt insbesondere für Waren, welche mit Lacken und Farben aller Art in Berührung gekommen sind.
  8. Durch den Kunden beschädigte und nicht retournierte Kunststoffboxen oder deren Deckel sowie sonstige beschädigte mitgelieferte Zubehörteile sind ebenfalls vom Kunden gemäß der gültigen Preisliste zu ersetzen.
  9. Mehrwegprodukte sind ausschließlich für den Ausschank bzw. die Ausgabe von Getränken und Lebensmitteln zu verwenden.
  10. Vermietete Mehrwegprodukte werden in verplombten Kunststoffboxen an den Kunden übergeben. Der Kunde hat sich bei Annahme der Ware davon zu überzeugen, dass die Plomben unversehrt sind. Retournierte Ware in Kunststoffboxen, an denen bereits eine Plombe fehlt, gilt als vom Kunden verwendete Ware.
  11. Im Falle des Annahmeverzugs oder des Gläubigerverzugs bei Rückgabepflichten des Kunden schuldet der Kunde Ersatz der durch den Verzug verursachten Mehraufwendungen.
  12. Sofern ein Guthaben des Kunden nach Rückgabe der Mehrwegprodukte besteht, wird dieses in bar zurück erstattet oder auf das Konto des Kunden überwiesen.
     

§ 6 Verkauf von Ware

  1. Bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrunde, somit auch bis zur Erfüllung einer Saldoforderung, behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor. Ist unser Eigentum untergegangen und ist unsere Kaufpreisforderung auch nicht mehr in sonstiger Weise gesichert, so verpflichtet sich der Kunde, uns die Ansprüche abzutreten, die ihm gegen einen Dritten gleich aus welchem Rechtsgrund zustehen. Ein verlängerter Eigentumsvorbehalt wird ausdrücklich nicht vereinbart. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der Schriftform.
  2. Für Verletzungen von Urheber- und Schutzrechten, z. B. hinsichtlich Logos, Schriftzügen, Zeichnungen oder Fotos auf den gelieferten Waren, übernehmen wir keine Haftung. Sämtliche aus Gründen einer solchen Rechtsverletzung gegen uns erhobenen Ansprüche gehen unmittelbar zu Lasten des Kunden.
  3. Bei den von uns im Vorfeld des Drucks zur Verfügung gestellten Becheransichten (2D oder 3D) kann es aus technischen Gründen zu Abweichungen von Farbe und Schattierung sowie zu leichten Ungenauigkeiten zwischen Becheransicht im Vorfeld und tatsächlichem Druck kommen. Bei solchen das Wesen des Drucks nicht verändernden Abweichungen sind Ansprüche des Kunden gegen uns ausgeschlossen. Als verbindliches Muster dient ausschließlich die abschließende Druckfreigabedatei (PDF-Datei in 2D), die nach Auftragserteilung vor Produktionsbeginn übermittelt wird.
  4. Die Druckfreigabe des Kunden per E-Mail gilt als verbindliche Bestätigung. Für kundenseitig übersehene Fehler übernehmen wir keine Haftung.
  5. Bei im IML-Verfahren (sog. „In-Mould-Labelling“) etikettierten Mehrwegbechern behalten wir uns vor, bei einer Bestellmenge bis zu 50.000 Mehrwegbecher 5% und ab einer Bestellmenge von mehr als 50.000 Mehrwegbechern 3% der vom Kunden bestellten Menge zu über- bzw. zu unterliefern. Innerhalb dieser Spanne fakturieren wir die tatsächlich gelieferte Anzahl bedruckter IML-Becher.
  6. Nach einer Abnahme der Ware ist die Rüge von Mängeln, die bei der vereinbarten Art von Abnahme hätte festgestellt werden können, ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde eine vereinbarte Abnahme nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vornimmt. Mängelrügen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei uns eingehen, berechtigen aber erst dann zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge, wenn das Vorhandensein der Mängel von uns in Schrift- oder Textform bestätigt wurde.
  7. Ein Recht zum Rücktritt von dem Kaufvertrag ist innerhalb von 14 Tagen geltend zu machen. Es verfällt nach Ablauf der Frist.
     

§ 7 Haftung

  1. Unsere Haftung für unvorhersehbare Schäden und höhere Gewalt ist ausgeschlossen.
  2. Ebenso haften wir nicht bei Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind und die unsere wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. „Kardinalpflichten“) nicht betreffen.
  3. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung, sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  4. Soweit die Haftung nach den Ziffern 1 bis 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen.
     

§ 8 Sonstiges

  1. Es gilt das Recht der Belgiens unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und des hierzu ergangenen Vertragsgesetzes (CMR).
  2. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist unser Firmensitz in Gent vereinbart.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit des übrigen Vertrages dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, mit welcher das von den Vertragsparteien angestrebte Vertragsziel in rechtlich zulässiger Weise erreicht wird oder diesem wirtschaftlich am nächsten kommt.